Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die zentrale Bundesbehörde für Asyl- und Fremdenangelegenheiten und erlässt unter anderem Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist die erstinstanzliche Behörde in Fremden- und Asylsachen. Seine Organisation und Verfahren richten sich nach dem BFA-VG. Das BFA erlässt insbesondere die Rückkehrentscheidung, das Einreiseverbot und das Aufenthaltsverbot und ordnet die Abschiebung an.
Im Verfahren hat das BFA den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, der betroffenen Person rechtliches Gehör zu gewähren und eine Abwägung nach Art 8 EMRK vorzunehmen. Die Entscheidung ergeht als Bescheid, der zu begründen und zuzustellen ist.
Gegen Bescheide des BFA steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung einzubringen. Das BFA kann in bestimmten Fällen die aufschiebende Wirkung aberkennen.
Mehr dazu auf einreiseverbot.at
Rechtsgrundlagen
- BFA-VG
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Verfahrens.
-
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist das Verwaltungsgericht des Bundes, das über Beschwerden gegen Bescheide des BFA in Fremden- und Asylsachen entscheidet.
-
Rückkehrentscheidung
Die Rückkehrentscheidung verpflichtet eine drittstaatsangehörige Person ohne Aufenthaltsrecht zum Verlassen des Bundesgebiets und bildet die Grundlage für die spätere Außerlandesbringung.
-
Abschiebung
Die Abschiebung ist die zwangsweise Außerlandesbringung einer Person, die ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommt, durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?
Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000