Einreiseverbot
von Brandauer RA
Lexikon

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die zentrale Bundesbehörde für Asyl- und Fremdenangelegenheiten und erlässt unter anderem Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote.

Kurz erklärt

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist die erstinstanzliche Behörde in Fremden- und Asylsachen. Seine Organisation und Verfahren richten sich nach dem BFA-VG. Das BFA erlässt insbesondere die Rückkehrentscheidung, das Einreiseverbot und das Aufenthaltsverbot und ordnet die Abschiebung an.

Im Verfahren hat das BFA den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, der betroffenen Person rechtliches Gehör zu gewähren und eine Abwägung nach Art 8 EMRK vorzunehmen. Die Entscheidung ergeht als Bescheid, der zu begründen und zuzustellen ist.

Gegen Bescheide des BFA steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht offen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung einzubringen. Das BFA kann in bestimmten Fällen die aufschiebende Wirkung aberkennen.

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Rechtsgrundlagen

  • BFA-VG

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Verfahrens.

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