Einreiseverbot.
Aufhebung, Beschwerde, Fristen. Wir vertreten Betroffene gegen Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung mit der Erfahrung einer Salzburger Kanzlei seit 1978.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Fremdenrecht
Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fremdenrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Bescheid, Fristen, Interessenabwägung und persönliche Folgen.
Digital. Österreichweit.
Wir arbeiten dort, wo es für Sie am besten passt, ohne Umwege.
Video-Erstberatung
Zoom, Teams oder Telefon, wir richten uns nach Ihnen. Beim Einreiseverbot gilt: früh den rechtlichen Rahmen klären, bevor die Beschwerdefrist läuft.
Unterlagen online
Bescheid, Einreiseverbot, Beschwerde und weitere Schriftstücke laden Sie sicher hoch. Wir prüfen und ordnen ein, strukturiert und nachvollziehbar.
Elektronische Signatur
Vollmacht und Erklärungen rechtsgültig per Klick unterzeichnen, DSGVO-konform, ohne Umwege.
Mandate aus Wien, Linz, Innsbruck oder Graz begleiten wir seit Jahren bundesweit, ebenso Betroffene aus dem Ausland. Vor Ort sind wir in der Kanzlei Salzburg und dort, wo Behörde oder Gericht uns hinbestellen.
Wobei wir Sie vertreten.
Sechs Felder rund um das Einreiseverbot, die wir in der täglichen Praxis bearbeiten, von der Aufhebung bis zur Revision an den VwGH.
Einreiseverbot aufheben oder verkürzen
Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung eines Einreiseverbots nach § 60 FPG: fristgerechte Ausreise, geänderte Umstände und die richtige Begründung gegenüber dem BFA.
Mehr erfahren →Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung
Rückkehrentscheidung gegen Drittstaatsangehörige und Aufenthaltsverbot gegen Unionsbürger nach §§ 52 und 67 FPG, mit den unterschiedlichen Maßstäben.
Mehr erfahren →Schengen-weites Einreiseverbot und SIS-Ausschreibung
Wirkung des Einreiseverbots im gesamten Schengen-Raum über das Schengener Informationssystem (SIS), die heutigen Rechtsgrundlagen in den SIS-Verordnungen der Union und das Konsultationsverfahren.
Mehr erfahren →Fristen und Rechtsmittel
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht innerhalb der vierwöchigen Frist, die aufschiebende Wirkung und der richtige Umgang mit dem Bescheid des BFA.
Mehr erfahren →Familien- und Privatleben
Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art 8 EMRK, die Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG und die Bedeutung der Aufenthaltsverfestigung.
Mehr erfahren →Verfahren vor BFA, BVwG und VwGH
Ablauf und Instanzenzug vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl über das Bundesverwaltungsgericht bis zur außerordentlichen Revision an den VwGH.
Mehr erfahren →Schnell zum richtigen Werkzeug.
Drei Wege zur Orientierung: interaktive Werkzeuge, ein Lexikon der wichtigsten Begriffe und Checklisten fuer Ihr Verfahren.
Rechner und Werkzeuge
Drei interaktive Werkzeuge zur ersten Einordnung Ihrer Lage, von der Frist bis zur Dauer eines Einreiseverbots.
Zu den WerkzeugenLexikon
Zentrale Begriffe des Fremdenrechts kurz und verstaendlich erklaert.
Zum LexikonChecklisten
Schritt fuer Schritt durch die wichtigen Momente im Verfahren, zum Abhaken und Ausdrucken.
Zu den ChecklistenWer hinter einreiseverbot.at steht.
einreiseverbot.at ist ein Fachbereich der Brandauer Rechtsanwälte in Salzburg, einer Kanzlei, die seit 1978 Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen begleitet. Wir vertreten Betroffene gegen Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung sowie im gesamten Fremdenrecht. Wir bündeln Erfahrung aus Verfahren vor dem BFA, dem Bundesverwaltungsgericht und dem VwGH, aus Anträgen auf Aufhebung nach § 60 FPG sowie aus der Interessenabwägung nach Art 8 EMRK. Im konkreten Fall gilt: früh aktiv werden, Fristen wahren, die Argumente sauber aufbereiten.
Kurz gefragt.
Ich habe ein Einreiseverbot erhalten, was soll ich zuerst tun? +
Muss ich für eine Erstberatung nach Salzburg kommen? +
Was kostet die Vertretung in einer fremdenrechtlichen Sache? +
Welche Fristen gelten für eine Beschwerde? +
Kann ich das Verfahren in Österreich abwarten? +
Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?
Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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