Einreiseverbot
von Brandauer RA
Fachbereich · Brandauer Rechtsanwälte, Salzburg

Einreiseverbot.

Aufhebung, Beschwerde, Fristen. Wir vertreten Betroffene gegen Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung mit der Erfahrung einer Salzburger Kanzlei seit 1978.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihre Kanzlei

BRANDAUER Rechtsanwälte

Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Unternehmensrecht und Fremdenrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Fremdenrechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Bescheid, Fristen, Interessenabwägung und persönliche Folgen.

1978
Kanzlei seit
4,9
Google-Bewertung
AT
österreichweit tätig
24h
Rückruf-Zusage
Digital & ortsunabhängig

Digital. Österreichweit.

Wir arbeiten dort, wo es für Sie am besten passt, ohne Umwege.

01

Video-Erstberatung

Zoom, Teams oder Telefon, wir richten uns nach Ihnen. Beim Einreiseverbot gilt: früh den rechtlichen Rahmen klären, bevor die Beschwerdefrist läuft.

02

Unterlagen online

Bescheid, Einreiseverbot, Beschwerde und weitere Schriftstücke laden Sie sicher hoch. Wir prüfen und ordnen ein, strukturiert und nachvollziehbar.

03

Elektronische Signatur

Vollmacht und Erklärungen rechtsgültig per Klick unterzeichnen, DSGVO-konform, ohne Umwege.

Mandate aus Wien, Linz, Innsbruck oder Graz begleiten wir seit Jahren bundesweit, ebenso Betroffene aus dem Ausland. Vor Ort sind wir in der Kanzlei Salzburg und dort, wo Behörde oder Gericht uns hinbestellen.

Über

Wer hinter einreiseverbot.at steht.

einreiseverbot.at ist ein Fachbereich der Brandauer Rechtsanwälte in Salzburg, einer Kanzlei, die seit 1978 Mandantinnen und Mandanten bei rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen begleitet. Wir vertreten Betroffene gegen Einreiseverbot, Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung sowie im gesamten Fremdenrecht. Wir bündeln Erfahrung aus Verfahren vor dem BFA, dem Bundesverwaltungsgericht und dem VwGH, aus Anträgen auf Aufhebung nach § 60 FPG sowie aus der Interessenabwägung nach Art 8 EMRK. Im konkreten Fall gilt: früh aktiv werden, Fristen wahren, die Argumente sauber aufbereiten.

FAQ

Kurz gefragt.

Ich habe ein Einreiseverbot erhalten, was soll ich zuerst tun? +
Lesen Sie den Bescheid genau, vor allem die Rechtsmittelbelehrung mit der Frist, und sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihren Bindungen im Inland. Die rechtzeitige Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist wichtig, weil der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Rufen Sie uns an, bevor die Frist abläuft.
Muss ich für eine Erstberatung nach Salzburg kommen? +
Nein. Wir bieten Erstberatungen routinemäßig per Video-Call oder Telefon an, auch aus dem Ausland. Bescheid, Einreiseverbot und weitere Unterlagen können Sie sicher online übermitteln. Bei Behördenterminen und Gerichtsverhandlungen sind wir vor Ort.
Was kostet die Vertretung in einer fremdenrechtlichen Sache? +
Das hängt vom Verfahren, der Komplexität und der Instanz ab. Wir besprechen Honorar und Abrechnungsmodell offen zu Beginn, nach Stundensatz oder Pauschale. Bei Rechtsschutzdeckung prüfen wir die Übernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
Welche Fristen gelten für eine Beschwerde? +
Gegen einen Bescheid des BFA beträgt die Beschwerdefrist an das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich vier Wochen ab Zustellung, gegen dessen Erkenntnis die Revision an den VwGH grundsätzlich sechs Wochen. Weil die Fristen nicht verlängerbar sind, sollten Sie sich früh rechtlich beraten lassen.
Kann ich das Verfahren in Österreich abwarten? +
Das hängt von der aufschiebenden Wirkung Ihrer Beschwerde ab. In manchen Fällen kommt sie der Beschwerde von Gesetzes wegen zu, in anderen ist sie gesondert zuzuerkennen oder kann aberkannt werden. Wir prüfen und sichern diese Frage vorrangig.

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

Im Fremdenrecht entscheiden Fristen und die richtige Argumentation. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg