Schengen-weites Einreiseverbot und SIS-Ausschreibung
Wirkung des Einreiseverbots im gesamten Schengen-Raum über das Schengener Informationssystem (SIS), die heutigen Rechtsgrundlagen in den SIS-Verordnungen der Union und das Konsultationsverfahren.
SIS-Ausschreibung: Wie betrifft Sie der Schengen-Eintrag?
Ein Einreiseverbot wirkt über eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem oft im gesamten Schengenraum. Beantworten Sie wenige Fragen für eine erste Einordnung.
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Worum geht es bei Ihrer SIS-Ausschreibung?
Übersicht aller Antworten.
Auskunft über einen SIS-Eintrag
Ausschreibung durch einen anderen Staat
Löschung einer österreichischen Ausschreibung
Ein von Österreich erlassenes Einreiseverbot wirkt in aller Regel nicht nur national, sondern im gesamten Schengen-Raum. Möglich macht das eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS). Damit kann allen anderen Schengen-Staaten die Einreise verwehrt werden, nicht nur Österreich.
Maßgeblich sind heute die SIS-Verordnungen der Union aus dem Jahr 2018, die das ältere Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) in diesem Bereich weitgehend abgelöst haben. Wir klären, ob und wie eine Ausschreibung erfolgt ist, welche Wirkung sie entfaltet und wie sich dagegen vorgehen lässt.
Wirkung im gesamten Schengen-Raum
Wird eine Person zur Einreiseverweigerung im SIS ausgeschrieben, gilt das Einreiseverbot faktisch für den ganzen Schengen-Raum. Eine spätere Einreise oder ein Visumantrag in einem anderen Mitgliedstaat scheitert dann regelmäßig an der bestehenden Ausschreibung.
- Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im SIS
- Wirkung in allen Schengen-Staaten, nicht nur in Österreich
- Sichtbarkeit für Grenzbehörden und Visumstellen
- mögliche Ablehnung von Visa und Aufenthaltstiteln
Das Konsultationsverfahren
Will ein anderer Mitgliedstaat einer im SIS ausgeschriebenen Person dennoch einen Aufenthaltstitel oder ein Visum erteilen, ist ein Konsultationsverfahren mit dem ausschreibenden Staat vorgesehen. So wird abgestimmt, ob die Ausschreibung aufrechtbleibt. Das Verfahren kann ein Ansatzpunkt für eine Lösung im Einzelfall sein.
Löschung und Rechtsschutz
Wird das zugrunde liegende Einreiseverbot aufgehoben, verkürzt oder ist es abgelaufen, muss auch die SIS-Ausschreibung entsprechend gelöscht oder berichtigt werden. Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Diese Rechte setzen wir gegenüber der zuständigen Stelle durch.
- Auskunft über eine bestehende SIS-Ausschreibung
- Berichtigung unrichtiger oder veralteter Daten
- Löschung nach Wegfall des Einreiseverbots
- Beschwerde gegen die zugrunde liegende Entscheidung
Wie wir Sie unterstützen
- Abklärung, ob und in welchem System eine Ausschreibung besteht
- Geltendmachung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechten
- Begleitung des Konsultationsverfahrens mit dem ausschreibenden Staat
- Vorgehen gegen das zugrunde liegende Einreiseverbot
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Verfahrens.
Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.
Gilt ein österreichisches Einreiseverbot in ganz Europa? +
Woher weiß ich, ob ich im SIS ausgeschrieben bin? +
Was ist das Konsultationsverfahren? +
Wird die Ausschreibung gelöscht, wenn das Einreiseverbot endet? +
Das könnte Sie auch betreffen.
Einreiseverbot aufheben oder verkürzen
Antrag auf Aufhebung oder Verkürzung eines Einreiseverbots nach § 60 FPG: fristgerechte Ausreise, geänderte Umstände und die richtige Begründung gegenüber dem BFA.
Aufenthaltsverbot und Rückkehrentscheidung
Rückkehrentscheidung gegen Drittstaatsangehörige und Aufenthaltsverbot gegen Unionsbürger nach §§ 52 und 67 FPG, mit den unterschiedlichen Maßstäben.
Fristen und Rechtsmittel
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht innerhalb der vierwöchigen Frist, die aufschiebende Wirkung und der richtige Umgang mit dem Bescheid des BFA.
Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?
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