Beschwerde vorbereiten
Eine gute Beschwerde ist vollstaendig, fristgerecht und sachlich begruendet. Diese Checkliste ordnet, was in der Vorbereitung zaehlt.
Wer gegen eine Rückkehrentscheidung, ein Einreiseverbot oder ein Aufenthaltsverbot vorgehen will, bringt eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ein. Entscheidend sind die Einhaltung der Frist, eine vollstaendige Begründung und nachvollziehbare Beweismittel. Im Mittelpunkt steht haeufig die Abwägung zwischen dem oeffentlichen Interesse und dem Privat- und Familienleben nach Art 8 EMRK.
Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und keine Erfolgsprognose. Ob eine Beschwerde erfolgreich ist, hängt vom Einzelfall und von der konkreten Aktenlage ab. Die Liste hilft Ihnen, die Vorbereitung zu ordnen und nichts Wesentliches zu übersehen.
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01 Formales und Frist
Eine Beschwerde scheitert nicht selten an Formfehlern oder an der Frist.
02 Privat- und Familienleben (Art 8 EMRK)
Die persönlichen Bindungen sind oft der Kern der Abwägung.
03 Beschaeftigung und Selbsterhaltungsfaehigkeit
Eine gesicherte wirtschaftliche Lage wirkt sich auf die Abwägung aus.
04 Gefaehrdungsprognose und Begründung
Der Annahme der Behoerde ist sachlich und mit Belegen zu begegnen.
Worauf es rechtlich ankommt
Die Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist an das Bundesverwaltungsgericht gerichtet. Sie muss fristgerecht eingebracht und ausreichend begruendet sein. Bei aberkannter aufschiebender Wirkung ist gesondert zu prüfen, ob ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Im Zentrum steht oft die Abwägung nach Art 8 EMRK, die im Fremdenrecht insbesondere über § 9 BFA-VG zum Tragen kommt. Beruecksichtigt werden unter anderem die Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, der Grad der Integration und die Bindungen zum Herkunftsstaat. Die Dauer eines Einreiseverbots richtet sich nach § 53 FPG.
Diese Hinweise ersetzen die Prüfung des Einzelfalls nicht. Welche Argumente und Beweismittel im konkreten Verfahren tragen, hängt von der Aktenlage ab.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, ist kein fertiges Rechtsschreiben und keine Erfolgsprognose.
Weiterfuehrende Themen und Werkzeuge
Familien- und Privatleben (Art 8 EMRK)
Die Schwerpunktseite zur Abwägung zwischen oeffentlichem Interesse und persönlichen Bindungen.
Verfahren vor BFA, BVwG und VwGH
Wie das Verfahren abläuft und welche Instanzen eine Rolle spielen.
Fristen-Rechner
Rechnerische Orientierung zur Beschwerdefrist nach Zustellung eines Bescheids.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
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