Die Musterrolle dokumentiert die Funktion einer Person im Schiffsbetrieb und unterstützt die Grenzkontrolle. Sie ist kein eigenständiges Einreisedokument. Ebenso beantwortet die Kontrollliste nicht die Frage, ob eine individuelle Sperre, ein Visumerfordernis oder ein Aufenthaltstitel der Einreise entgegensteht.
Für eine Person mit Einreiseverbot müssen daher die persönliche Einreise, der geplante Aufenthalt und die einschlägigen Dokumente gesondert geprüft werden. Die Eintragung als Besatzungsmitglied schafft aus sich heraus keine Ausnahme. Ein Seemannspapier oder ein dienstlicher Auftrag ändert an dieser Trennung nichts.
Für die Fallprüfung sollten der vollständige Bescheid, Reisedokumente, Visa oder Aufenthaltstitel, die aktuelle Musterrolle, der konkrete Reiseweg und die behördliche Kommunikation gemeinsam geordnet werden. So bleibt erkennbar, welche Unterlage die Schiffskontrolle und welche Unterlage die persönliche Einreise betrifft.