Einreiseverbot-Dauer
Ordnen Sie die verhaengte Dauer ein und erkennen Sie, welche Themenfelder für eine Aufhebung oder Verkürzung wichtig sind.
Mag. Mirela Saric
Rechtsanwältin · Deutsch und BKS
Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.
Die Dauer eines Einreiseverbots richtet sich nach § 53 FPG und hängt vom Anlass und von Ihren persönlichen Umständen ab. Eine Aufhebung oder Verkürzung beurteilt sich nach § 60 FPG.
Dieses Werkzeug ordnet Ihre Angaben in Themenfelder ein und zeigt, wo Anknüpfungspunkte liegen. Es ist ausdrücklich keine Prognose über die Erfolgsaussichten.
Wenn Sie die Punkte vertieft prüfen lassen möchten, ist unser Team für eine Erstberatung erreichbar.
Dauer einordnen und Anknuepfungspunkte erkennen.
Sagen Sie uns zuerst, in welcher Rolle Sie fragen. Danach erscheinen die passenden Fragen. Sie erhalten ein Einordnungsprofil über die relevanten Themenfelder. Es ist keine Aussage über die Erfolgsaussichten eines Antrags.
Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?
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