Einreiseverbot
von Brandauer RA
Checkliste

Bescheid erhalten

Mit der Zustellung beginnt die Frist zu laufen. Diese Checkliste führt Sie durch die ersten Schritte, damit kein Termin und kein wichtiger Nachweis verloren geht.

Ein Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, etwa eine Rückkehrentscheidung mit Einreiseverbot oder ein Aufenthaltsverbot, ist mit Fristen verbunden. Der Tag der Zustellung bestimmt, ab wann diese Fristen laufen. Wer die ersten Schritte geordnet setzt, sichert seine Rechte und verschafft sich Zeit für eine sachliche Prüfung.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und ist keine Erfolgsprognose. Sie hilft Ihnen, strukturiert vorzugehen und die Punkte zu bedenken, die in der Praxis am häufigsten übersehen werden.

Arbeiten Sie die Punkte am besten gleich nach Erhalt des Bescheids ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert. Über die Schaltflächen laesst sich die Liste ausdrucken oder zurücksetzen.

0 von 15 Punkten erledigt

01 Zustellung und Bescheid sichern

Der Zustellzeitpunkt ist der Ausgangspunkt für jede Frist.

02 Frist und aufschiebende Wirkung klaeren

Frist und aufschiebende Wirkung entscheiden über das weitere Vorgehen.

03 Unterlagen zusammentragen

Vollstaendige Unterlagen erleichtern die spaetere Beschwerde.

04 Beratung rechtzeitig einholen

Je frueher der Fall besprochen wird, desto mehr Spielraum bleibt.

Worauf es rechtlich ankommt

Mit der Zustellung des Bescheids beginnt die Frist für die Beschwerde zu laufen. Die Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist an das Bundesverwaltungsgericht gerichtet. Wie lange die Frist ist, ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung des Bescheids. In vielen Fällen betraegt sie vier Wochen (§ 7 Abs 4 VwGVG), in bestimmten fremdenrechtlichen Konstellationen kann sie kuerzer sein.

Wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt (§ 18 BFA-VG), kann der Bescheid trotz Beschwerde wirksam bleiben. In diesem Fall ist gesondert zu prüfen, ob ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt wird. Eine voreilige Ausreise kann sich auf das laufende Verfahren auswirken.

Diese Hinweise ersetzen die Prüfung des Einzelfalls nicht. Welche Frist im konkreten Bescheid gilt und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, ist kein fertiges Rechtsschreiben und keine Erfolgsprognose. Maßgeblich bleibt die Rechtsmittelbelehrung des konkreten Bescheids.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, laufende Beschwerdefrist?

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