Einreiseverbot
von Brandauer RA
Checkliste

Aufhebung oder Verkürzung vorbereiten

Ein rechtskraeftiges Einreiseverbot ist nicht in jedem Fall endgueltig. Diese Checkliste ordnet, was eine Vorbereitung nach § 60 FPG braucht.

Ein Einreiseverbot nach § 53 FPG oder ein Aufenthaltsverbot wird mit einer bestimmten Dauer verhängt. Unter den Voraussetzungen des § 60 FPG kommt eine Aufhebung oder Verkürzung in Betracht, vor allem wenn sich die maßgeblichen Umstände seit der Erlassung geändert haben. § 53 FPG betrifft die Dauer, § 60 FPG die Aufhebung; diese Trennung ist wichtig.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und keine Erfolgsprognose. Ob eine Aufhebung oder Verkürzung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und wird von der Behoerde geprüft. Die Liste hilft Ihnen, die Vorbereitung zu ordnen.

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01 Voraussetzungen prüfen

Zuerst ist zu klaeren, ob ein Antrag ueberhaupt sinnvoll ist.

02 Geänderte Umstände belegen

Im Mittelpunkt steht, was sich seit der Erlassung geändert hat.

03 Nachweise zusammenstellen

Jeder behauptete Umstand braucht einen Beleg.

04 Antrag vorbereiten

Der Antrag wird an das Bundesamt gerichtet und sachlich begruendet.

Worauf es rechtlich ankommt

Die Dauer eines Einreiseverbots richtet sich nach § 53 FPG. Davon zu unterscheiden ist die Aufhebung oder Verkürzung nach § 60 FPG. Diese kommt unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, insbesondere wenn sich die für die Verhängung maßgeblichen Umstände seit der Erlassung geändert haben.

In der Praxis spielen der Zeitablauf, das Wohlverhalten seit der Erlassung und veränderte persönliche Bindungen eine Rolle. Jeder dieser Umstände ist zu belegen. Der Antrag wird an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gerichtet, das die Voraussetzungen im Einzelfall prüft.

Diese Hinweise ersetzen die Prüfung des Einzelfalls nicht und sagen nichts über die Erfolgsaussicht eines konkreten Antrags aus.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, ist kein fertiges Rechtsschreiben und keine Erfolgsprognose.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag. Mirela Saric

Rechtsanwältin · Deutsch und BKS

Mirela Saric begleitet Mandantinnen und Mandanten bei fremdenrechtlichen Fragen mit klarer Struktur: Bescheid prüfen, Fristen sichern, Strategie festlegen und rasch handeln. Sie berät auf Deutsch sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

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